Die TaP hat sich in den letzten nun fast 19 Jahren ein fundiertes Fachwissen aufbauen können. Die Geschäftsführung hilft pflegende Angehörige bei Fragen und Auseinandersetzung mit Kostenträgern oder bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Pflege - teils wird die gesamte Korrespondenz mit Kassen und Behörden übernommen.
Was kostet die Tagespflege
Die Kosten sind immer wieder ein Thema. Hier die Frage, was kostet die Tagespflege und wer bezahlt sie?
Der Besuch der Tagespflege wird in Tagessätzen abgerechnet. Diese Sätze werden nicht von uns frei bestimmt, sondern sind Ergebnis jährlicher Verhandlungen mit den Pflegekassen und der Sozialbehörde. Dieser Tagessatz setzt sich aus drei Kostengruppen zusammen:
- Pflegerischer Anteil (inkl. Fahrtkosten)
- Investitionskostenanteil
- Eigenanteil
Die Investitionskosten werden in Schleswig-Holstein vom Land bis zu einem Betrag von 10,22 Euro pro Besuchstag in Rahmen eines Förderprogramms übernommen, in Hamburg fällt dieser Posten auf den Eigenanteil.
Der Eigenanteil wird von Klienten selbst, bei den Gästen die Anspruch auf Leistung des SGB XII haben vom Staat, übernommen. Hat der Tagesgast Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI, wird der Eigenanteil bis i.H.v. 100,- Euro bzw. 200,- Euro im Monat zurück erstattet. 80% unserer Gäste in unseren Einrichtungen haben Anspruch auf diese Leistung.
Die Finanzierung des pflegerischen Anteils unseres Tageskostensatzes wird von den Pflegekassen bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen übernommen.
Wird Tagespflege in Kombination mit einem ambulanten Dienst oder dem Pflegegeld in Anspruch genommen, erhöht sich die Grenze in allen drei Pflegestufen um jeweils 50% (sog.Kombinationsleistung).
Beispiel: Besucht ein Gast in der Pflegestufe II zehn Mal im Monat die Tagespflege, steht ihm trotzdem noch das komplette Pflegegeld, oder 1.040,- Euro für die Inanspruchnahme eines ambulanten Dienstes zur Verfügung.
| Pflegestufe | Hilfebedarf (wird vom MDK festgestellt) | Leistung |
I
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Erheblich Pflegebedürftig |
440,- EUR bzw. 660,- EUR* |
II
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Schwer Pflegebedürftig |
1.040,- EUR bzw. 1.560,- EUR* |
III
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Schwerst Pflegebedürftig |
1.510,- EUR bzw. 2265,- EUR* |
*bei Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen Über Fragen zur Finanzierung und alle anderen Fragen rund um die Tagespflege informieren und beraten wir Sie gern.